Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Lahnstein am 20. April 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 12.03.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen Antrag |
Eingereicht: | 16.03.2024, 16:57 |
F-2: Einführung Sonderbeiträge Bezirkstag Pfalz
Antragstext
In die Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz wird unter C.
Beiträge ein neuer Punkt 5 eingefügt:
(5) Sonderbeiträge Bezirkstag Pfalz
Die Höhe der monatlichen Sonderbeiträge beträgt für alle Abgeordneten des
Bezirkstages Pfalz, Mitglieder des Bezirkstagsvorstands und der GRÜNEN
Mitglieder in dessen Ausschüssen 10% der jeweiligen Entschädigungen und
Sitzungsgelder. Von den Einnahmen aus der Tätigkeit in Aufsichtsräten werden
ebenfalls 10% als Beitrag gezahlt.
Die Zahlung der Sonderbeiträge ist fällig ab Annahme des Mandats bzw. Übernahme
des Amtes. Im Falle von Erhöhungen von Entschädigungen und Sitzungsgeldern im
Laufe der Wahlperiode erfolgt eine automatische Anpassung. Der Einzug der
Sonderbeiträge erfolgt über die Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landesvorstandes. Der
Landesfinanzrat nimmt die Entwicklungen der Beitragszahlungen als regelmäßigen
Bericht der*des Landesschatzmeister*in zur Kenntnis.
Im Falle von erheblichen Abweichungen bzw. Nichtleisten von Zahlungen wird drei
Monate nach Zahlungsverzug an den Landesfinanzrat berichtet.
Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz sind dabei zu wahren. Sollte eine
Einigung nicht zustande kommen, wird die Angelegenheit dem Landesfinanzrat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sollte auch mit dem Landesfinanzrat
eine Einigung nicht zu erreichen sein, wird die Angelegenheit der
Landesdelegiertenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
Ziel der Aufnahme der GRÜNEN Mitglieder, die im Bezirkstag, seinen Organen und von ihm beschickten Gremien arbeiten und Entschädigungen erhalten in die Beitragsodnung des Landesverbands ist es, die Finanzierung des Wahlkampfes für die Bezirkstagswahl und deren Vorbereitung in Zukunft finanziell verbindlicher zu regeln.
Die aktuelle Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz, letzte Änderung durch die LDV in Idar-Oberstein am 12. März 2022, findet sich hier: https://wolke.netzbegruenung.de/s/bDaEtqxnQyGnqZg.
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