Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Lahnstein am 20. April 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2024, 01:10 |
D-1: Nach der Klimaschutzgesetz-Novelle: Wissing muss liefern!
Antragstext
Am 15. April 2024 haben die Spitzen der Ampel-Fraktionen im Bundestag
bekanntgegeben, dass sie sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes
verständigt haben. Wir erkennen an, dass wir Grüne dabei einige Erfolge erzielen
konnten. So muss die nächste Bundesregierung nun auch für den Zeitraum 2030-2040
konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele vorlegen. Die verbindliche
Zielmarke von 88% Reduktion bis 2040 wird jetzt zum ersten Mal mit
Zwischenzielen unterfüttert, auch wenn dafür kein Bundestagsbeschluss nötig
gewesen wäre.
- Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimacheck muss dieses Jahr kommen.
Neu zu bauende Autobahnprojekte müssen auf den ökologischen Prüfstand
gestellt und neu bewertet werden. Die Gelder werden zugunsten der im
Koalitionsvertrag festgehaltenen Investitionen in den Bahnbereich
verwendet. Hier dürfen wir die Schienen-Infrastruktur nicht länger
kaputtsparen.
Uns ist auch klar, dass im Gegenzug für die Zustimmung zum neuen
Klimaschutzgesetz auch eine Einigung für das Solarpaket ermöglicht wurde. Das
ist wichtig und bietet substantielle Verbesserungen: speziell für die direkte
Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern oder PV-Anlagen auf
landwirtschaftlichen Flächen, aber auch für den Klimaschutz generell. Wir lehnen
es aber ab, wie das Solarpaket von der FDP in Geiselhaft genommen wurde, um es
mit der Klimaschutzgesetz-Novelle zu verrechnen. Eine funktionierende Regierung
sieht anders aus. Hier hätte der Kanzler ein Machtwort sprechen müssen. Zudem
würden wir es begrüßen, wenn Freiflächen-Solaranlagen mit ökologischen Auflagen
(Erhöhung des Modulabstands) verknüpft würden, damit diese einen Beitrag zur
Biodiversität leisten können.
Erkauft wurde das mit dem großen Nachteil, dass die bisher verbindlich
vorgeschriebene, sinnvolle und wirksame Nachsteuerung durch Sofortprogramme für
die einzelnen Sektoren (Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und
Forsten) bei Verfehlung der Sektorziele ersatzlos aufgegeben wird. Insbesondere
der aktuelle Verkehrsminister wird damit vollständig aus der Verantwortung
entlassen. Nun sollen Sektoren durch überdurchschnittliche Einsparungen die
Verfehlungen der anderen Sektoren ausgleichen. Auf diese Weise wird nur die
Verantwortung für die Klimaziele zwischen den Ressorts verschoben. Besonders
nachlässige oder unwillige Ministerien, insbesondere der Verkehrsbereich, werden
ohne Auflage aus ihrer Verantwortung entlassen. Sie müssen somit nicht ernsthaft
handeln und schieben ihre Verantwortung auf die Allgemeinheit. Es darf aber kein
Sektor aus der kurzfristigen Verantwortung entlassen werden. Maßnahmen zur CO2-
Einsparung müssen in allen Sektoren so früh wie möglich und so kräftig wie
machbar angestoßen werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass alle
Sektoren zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 verpflichtet sind.
Das Klimaschutzgesetz wurde von einer GroKo verabschiedet, nachdem diese durch
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu mehr Klimaschutz gezwungen wurde.
Wir akzeptieren es nicht, dass die Nachfolge-Regierung mit unserer Beteiligung
nun für einen kurzfristigen Zeitraum ihre Klimaschutzziele im Vergleich zur
Vorgängerregierung – wenn auch angeblich nur vorübergehend - deutlich
verringert. Trotz des großen Respekts vor der Leistung unserer Verhandler*innen
lehnen wir diese Novelle in der Gesamtbilanz ab. Damit stellen wir uns an die
Seite von zahlreichen Expert*innen aus der Klimaschutzbewegung, welche die
Neufassung des Gesetzes ebenfalls ablehnen. Wir stellen weiter fest, dass auch
die neu verhandelten Ziele nicht reichen werden, um die Klimaziele auch nur
annähernd zu erreichen. Zur Erinnerung: das 1,5°-Ziel ist Geschichte,
mittlerweile hat die weltweite Erderwärmung über 12 Monate hinweg diesen Wert
überschritten.
Insbesondere der Zeitpunkt dieser Einigung lässt uns in der Öffentlichkeit
unvorteilhaft dastehen. Bundesverkehrsminister Wissing hatte noch am Freitag
zuvor faktenwidrig und in bewusst betriebener Panikmache gedroht, dass der
Rückstand der CO2-Einsparungen im Verkehrssektor nur mit Fahrverboten im
Autoverkehr aufgeholt werden könne. Die darauffolgende Einigung gleicht einem
Einknicken vor einer inhaltsleeren, völlig unrealistischen Drohung und die FDP
kann sich wieder einmal damit rühmen, sich erfolgreich durchgesetzt zu haben. Im
Gegenteil: Durch das Aufschieben notwendiger Maßnahmen - vor allem im
Verkehrsbereich - steigt die Gefahr umso härterer Maßnahmen in späteren Jahren.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss klar gemacht.
Dieser Kompromiss führt deswegen, anders als Volker Wissing behauptet, nicht
dazu, dass Fahrverbote verhindert wurden, sondern erhöht das Risiko von
Fahrverboten in der nächsten Dekade.
Schon in der letzten Periode der Lastenteilungsverordnung hat Deutschland seine
Ziele nicht erreicht und musste hohe Ausgleichszahlungen an andere EU
Mitgliedsstaaten leisten. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der Verfehlungen
im Gebäude- und Verkehrssektor in den nächsten Jahren deutlich höhere Zahlungen
fällig werden. Und dies obwohl im Koalitionsvertrag fest vereinbart wurde, dass
dies vermieden werden soll.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit:
Am 15. April 2024 haben die Spitzen der Ampel-Fraktionen im Bundestag bekanntgegeben, dass sie sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes verständigt haben. Daher war eine vorherige Antragstellung nicht möglich.
Begründung: erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Peter Kallusek (KV Südliche Weinstraße)
- Christian Masser (KV Südliche Weinstraße)
- Christoph Jacky (KV Südliche Weinstraße)
- Ingo Kallenbach (KV Südliche Weinstraße)
- Stephan Buchner (KV Mainz-Bingen)
- Werner Schreiner (KV Südliche Weinstraße)
- Andreas Fladung (KV Südliche Weinstraße)
- Thorben Thieme (KV Neuwied)
- Immo Lugner (KV Vulkaneifel)
- Gunnar Mues (KV Neuwied)
- Helmut Ludewig (KV Mainz)
- Petra Jörns (KV Rhein-Pfalz)
- Kerstin Masser (KV Landau)
- Torsten Materna (KV Südliche Weinstraße)
- Simone Fischer-Gora (KV Südliche Weinstraße)
- Jeanette Klein (KV Rhein-Pfalz)
- Ralf Klein (KV Rhein-Pfalz)
- Maximilian Schwarz (KV Südliche Weinstraße)
- Henning Singer (KV Südliche Weinstraße)
- Dana-Theresa Krämer (KV Neuwied)
- Kristin Kosche (KV Rhein-Lahn)
- Peter Ziegler (KV Südliche Weinstraße)
- Andreas Preß (KV Mainz)
- Sabine Kuntz (KV Südliche Weinstraße)
- Manuel Arend (KV Birkenfeld)
- Alexandra Kaatz (KV Koblenz)
- Monja Roepke (KV Birkenfeld)
- Christina Flick (KV Birkenfeld)
- Alexandra Ercegovac (KV Birkenfeld)
- Oliver Leuker (KV Westerwald)
Änderungsanträge
- D-1-030 (Julian Sauther (KV Südliche Weinstraße), Eingereicht)
Kommentare
Ingo Kallenbach:
Sabine Kuntz:
Susanne Schröer:
Christoph Hecker, KV Mainz:
Jean-Pierre Rhein:
Jean-Pierre Rhein (KV Birkenfeld ):