Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Lahnstein am 20. April 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Finanzen |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenversammlung |
Beschlossen am: | 20.04.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Einführung Sonderbeiträge Bezirkstag Pfalz
Beschlusstext
In die Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz wird unter C.
Beiträge ein neuer Punkt 5 eingefügt:
(5) Sonderbeiträge Bezirkstag Pfalz
Die Höhe der monatlichen Sonderbeiträge beträgt für alle Abgeordneten des
Bezirkstages Pfalz, Mitglieder des Bezirkstagsvorstands und der GRÜNEN
Mitglieder in dessen Ausschüssen 10% der jeweiligen Entschädigungen. Von den
Entschädigungen aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten werden ebenfalls 10% als
Beitrag gezahlt.
Die Zahlung der Sonderbeiträge ist fällig ab Annahme des Mandats bzw. Übernahme
des Amtes. Im Falle von Erhöhungen von Entschädigungen im Laufe der Wahlperiode
erfolgt eine automatische Anpassung. Der Einzug der Sonderbeiträge erfolgt
monatlich über die Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landesvorstandes. Zur Vereinfachung der
Zahlung wird ein Nachlass von drei Prozent auf den monatlich zu zahlenden
Sonderbeitrag gewährt, wenn der oder die Beitragszahler*in einer
Einzugsermächtigung zustimmt.
Der Landesfinanzrat nimmt die Entwicklungen der Beitragszahlungen als
regelmäßigen Bericht der*des Landesschatzmeister*in zur Kenntnis.
Im Falle von erheblichen Abweichungen bzw. Nichtleisten von Zahlungen wird drei
Monate nach Zahlungsverzug an den Landesfinanzrat berichtet.
Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz sind dabei zu wahren. Sollte eine
Einigung nicht zustande kommen, wird die Angelegenheit dem Landesfinanzrat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sollte auch mit dem Landesfinanzrat
eine Einigung nicht zu erreichen sein, wird die Angelegenheit der
Landesdelegiertenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.